
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der M&C GmbH München

1. Definitionen
− Bedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
− Verbraucher: Jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
− Kunde: Verbraucher und solche, die nicht als Verbraucher anzusehen sind (z.B. Unternehmer), die Produkte von M&C erwerben.
− M&C: M&C GmbH, Kreuzstraße 13, 80331 München
− Auftragsbestätigung: Schriftliche Bestätigung der Bestellung des Kunden durch M&C.
− Preis: Das von dem Kunden an M&C zu leistende Entgelt für Produkte oder Dienstleistung
− Produkte: In Dokumenten von M&C (schriftlich und/oder auf der Internetseiten)
aufgeführte Waren
2. Anwendungsbereich
Diese Bedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung (z.B. Kauf- und/oder Dienstleistungsvertrag) zwischen M&C und dem Kunden sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung. Diese Bedingungen sind ferner nicht anwendbar, wenn die Produkte nicht direkt von M&C bezogen werden.
3. Angebote / Vertragsschluss / Produktänderungen
Angebote von M&C erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keine Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 10 Tagen gültig. Garantien sind nur verbindlich für M&C, wenn und soweit sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen von M&C aus der Garantie im Einzelnen festgehalten sind. Nach Prüfung der Bestellung des Kunden sendet M&C dem Kunden zur Annahme der Bestellung eine Auftragsbestätigung zu. Der Kunde wird diese aufmerksam prüfen und M&C unverzüglich etwaige Abweichungen zu der Bestellung schriftlich mitteilen, da ansonsten mit der Produktion der Bestellung begonnen und der Inhalt der Auftragsbestätigung als vertragsbestimmend angesehen wird. Vor dem Hintergrund der ständigen Weiterentwicklung der Produkte behält sich M&C vor, vertragsgegenständliche Produkte jederzeit zu ändern, sofern eine mindestens gleichwertige Funktionalität und Qualität sichergestellt ist.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Der vom Kunden zu zahlende Preis ergibt sich aus Auftragsbestätigung und/oder Rechnung von M&C. M&C behält sich bei Verträgen mit Kunden, die nicht Verbraucher sind, vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Herstellungskosten mit Wirkung für zukünftige Geschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung entsprechend anzupassen. Soweit nicht anderweitig vereinbart (z.B. spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung) erfolgen Zahlungen per Vorkasse. M&C behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, gesetzliche Verzugszinsen sowie Ersatz verzugsbedingter Schäden zu verlangen. Skonto ist nicht vorgesehen. Bei Rücklastschriften ist M&C berechtigt die anfallenden Gebühren Dritter, ohne die Rechtmäßigkeit dieser zu prüfen, einzufordern. Die der M&C damit entstehenden Aufwendungen werden, mit einer Bearbeitungspauschale von EUR 20,00 in Rechnung gestellt. Für Mahnungen wird € 5,00 je Mahnung erhoben.
Verbraucher bezahlen den Kaufpreis (Mehrwertsteuer ist enthalten) und die ausgewiesenen Transportkosten, wie in der Auftragsbestätigung/Rechnung angegeben. In Zahlungsverzug kommen Verbraucher ohne Mahnung durch M&C nur, wenn Sie einen Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsstellung (erkennbar am Rechnungsdatum) nicht bezahlt haben und wenn M&C auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen hat.
5. Lieferung / Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung erfolgt frei Lager unversichert und unfrei. Fracht-, und Speditionskosten gehen zu Lasten des Käufers, bzw. des Empfängers. Die Gefahr des Untergangs der Ware geht mit Zurverfügungstellung auf den Käufer über. Teillieferungen und Teilleistungen durch M&C sind zulässig, soweit die dem Vertragspartner zumutbar ist. Bei Teillieferungen, die durch M&C veranlasst sind, trägt die M&C die über das normale Maß anfallenden Verpackungs- und Versandkosten. Bei Veranlassung durch den Vertragspartner hat dieser die erhöhten Nebenkosten zu tragen.
Soweit möglich, sind fehlende, falsche oder beschädigte Produkte und/oder Verpackungen auf dem Frachtbrief vor Unterzeichnung zu vermerken. Der Lieferort ist in der Auftragsbestätigung angegeben. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde die hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerungskosten, zu tragen. M&C kommt nur durch eine schriftliche Mahnung, die frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen darf, in Lieferverzug. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von M&C innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder auf der Lieferung bestehen möchte. Zurücktreten kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur, soweit die Verzögerung der Lieferung von M&C zu vertreten ist.
Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, tritt jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen die Abnehmer des Kunden zur Sicherung der Zahlungsforderungen von M&C in Höhe des geschuldeten Betrages an M&C ab. M&C nimmt diese Abtretung an. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. M&C ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dem Kunden zuvor eine Frist für die Leistungserbringung setzen zu müssen. Auch ohne zurückzutreten, ist M&C berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen oder die Befugnis des Kunden zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen.
Soweit M&C aus Kulanzgründen einer Rücksendung von Produkten zustimmt, sind diese im Originalzustand in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis sowie dem Kaufbeleg. Rücksendekosten werden in diesem Falle vom Kunden getragen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 20% Bearbeitungsgebühr gutgeschrieben.
6. Untersuchung
Unternehmer und andere Vertragsparteien, die nicht als Verbraucher anzusehen sind, müssen die gelieferten Produkte innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt auf Ihre Vertragsgemäßheit untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.
7. Ansprüche bei Sachmängeln
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
Ist der Käufer nicht Verbraucher, finden nachfolgende Modifikationen Anwendung.
7.1 Die Beschaffenheit der Produkte ist in der Auftragsbestätigung abschließend beschrieben. Eigenschaften der Produkte, die nach den öffentlichen Äußerungen von M&C oder seinen Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren, oder aufgrund eines Handelsbrauchs erwartet werden können, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind. Sofern die Produkte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben oder sonst mit einem Mangel im Sinne der §§ 434 ff. BGB behaftet sind, ist M&C abweichend von § 439 BGB nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Hierzu ist M&C zur Untersuchung der Produkte nach eigener Wahl in den Räumlichkeiten des Käufers oder von M&C berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung erwirbt M&C mit dem Austausch Eigentum an den ausgetauschten Waren. Im Rahmen der Produktion sowie zur Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung verwendet M&C Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem jeweils üblichen Industriestandard sind. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.
7.2 Die Mangelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung, sofern M&C den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Die gesetzliche Verjährung der Rückgriffsansprüche von Unternehmern bleibt hiervon unberührt, soweit die neu hergestellten Vertragswaren im Rahmen des Geschäftsbetriebs an Verbraucher verkauft werden. Gesetzliche Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen haben.
8. Haftung
M&C haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet M&C nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise. In diesem Fall ist die Haftung für eingetretene Schäden (dies umfasst auch mittelbare Schäden) der Höhe nach auf Euro 5000,00 pro Schadensfall oder pro Serie zusammenhängender Schadensfälle beschränkt. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Sachen oder Personen entstanden sind).
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstandene Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlung bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß für Ansprüche gegen Mitarbeiter von M&C und von M&C Beauftragte; sie gelten insbesondere für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche.
9. Datenschutz
Kundendaten unterliegen der elektronischen Datenverarbeitung. M&C wird bei der Nutzung personenbezogener Daten die relevanten Datenschutzbestimmungen (insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes) sowie M&C-interne Datenschutzrichtlinien beachten. Gegebenenfalls leitet M&C personenbezogene Daten an Servicepartner und andere verbundene Unternehmen weiter.
10. Geheimhaltung
Beide Parteien werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene, als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
11. Rücktritt
M&C ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde trotz einer von M&C eingeräumten angemessenen Frist die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt. Soweit nach der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Art durch die andere Partei; nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei oder Beantragung der Eröffnung. Bei nicht zu vertretender Unmöglichkeit ist M&C zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In einem solchen Fall kann der Vertragspartner keinerlei Schadensersatzansprüche geltend machen. Lehnt der Käufer die Vertragserfüllung ab oder erklärt er unberechtigterweise seinen Rücktritt vom Vertrag oder wird der Vertrag aufgrund eines anderen, im Bereich des Käufers liegenden Grund nicht durchgeführt, ist M&C berechtigt, pauschal Schadensersatz in Höhe von 35% des Kaufpreises (ohne MwSt.) zu verlangen. Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Verkäufer ein
Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt seinerseits vorbehalten, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.
12. Ihre Obliegenheiten als Kunde
Die folgenden Punkte liegen im Verantwortungsbereich des Kunden: Wahl der Produkte und deren Geeignetheit für einen bestimmten Zweck; Kommunikationskosten mit M&C. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde bereit, M&C alle zu M&C´s Leistungserbringung erforderlichen Informationen mitzuteilen, M&C soweit erforderlich Zugang zu den Produkten zu gewähren sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
13. Widerrufsrecht von Verbrauchern
Verbraucher können die auf Abschluss des Fernabsatzvertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail), oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird –durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf und die Rücksendung der Sache sind zu richten an: M & C GmbH, Kreuzstrasse 13, 80331 München. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzung (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaft und der Funktionsweise“ versteht man das testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
13.1 Kosten der Rücksendung bei Widerruf
Im Falle des Widerrufs nach Ziff. 13 haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Kaufpreis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von Euro 40 nicht übersteigt oder Sie bei einem höheren Kaufpreis im Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht den Kaufpreis oder eine vereinbarte Teilzahlung erbracht haben, es sei denn, dass die gelieferte Sache nicht der bestellten entspricht.
13.2 Kein Widerrufsrecht für Unternehmer
Kauft der Kunde als Unternehmer, also in Ausübung seiner selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit, so steht ihm das Widerrufsrecht nach §13 nicht zu
14. Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte
M&C veröffentlicht auf seinen Internetseiten hochwertige Produktfotografien. Diese Fotografien genießen urheberrechtlichen Schutz. An den Produktfotografien hat M&C ein ausschließliches Nutzungsrecht. M&C gestattet seinen Kunden die Veröffentlichung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung solcher Fotografien, die Produkte zeigen, die der Kunde bei M&C erworben hat. Dieses Recht kann der Kunde nicht auf Dritte übertragen. Für Web-Plattformen und Auktionshäuser bedarf es einer separaten Zustimmung. Dieses Nutzungsrecht erlischt, wenn der Kunde die betreffenden Waren verkauft hat oder unter dem Listenpreis anbietet. Der Kunde ist nicht berechtigt, Fotografien von M&C zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu verändern. Der Kunde darf insbesondere Hinweise auf den Urheber oder M&C nicht entfernen oder verändern.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung München.
16. Verschiedenes
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. M&C ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von M&C berechtigt, Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten.
Weitere Informationen über M&C unsere Produkte und Leistungen sind im Internet unter www.mucgmbh.de verfügbar.
Stand 31. Oktober 2011